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Geförderte Weiterbildung

Die Weiterbildung von Mitarbeitenden ist ein wichtiger Baustein zum Erhalt und Ausbau von Wissen und Kompetenz in Ihrer Organisation. Deshalb bieten wir als AZAV-zertifiziertes Unternehmen, im Rahmen des Qualifizierungschancengesetzes (QCG), verschiedenen Weiterbildungsformate für Organisationen und ihre Mitarbeitenden an, die mit bis zu 100% von der Agentur für Arbeit gefördert werden.  

Das Qualifizierungschancengesetz

  • Zuschuss zu den Weiterbildungskosten und dem Arbeitsentgeld 
  • Bis zu 15% höhere Zuschüsse für jede Betriebsgröße 
    • Plus 5% bei Qualifizerungsvereinbarungen der Sozialpartner (vertragliche Verpflichtung des Arbeitgebers) 
    • Plus 10% bei erhöhtem Weiterbildungsbedarf in Ihrem Betrieb (min. 20% der Belegschaft) 
    • Plus 15% bei Qualifizierungsvereinbarungen und erhöhtem Weiterbildungsbedarf 
  • Sammelantrag für mehrere Beschäftigte möglich 
  • Flexibilität bei der Schulungsdurchführung (z.B. Schulungszeiten in Voll- oder Teilzeit oder berufsbegleitenden Modellen)

Sie haben diese großartige Chance erkannt? ​

Wichtig ist es sich zunächst von der Bundesagentur für Arbeit beraten zu lassen und gemeinsam eine Weiterbildungsstrategie zu erarbeiten. Für Arbeitgeber eines Unternehmens ist der lokale Arbeitgeberservice der zuständigen Agentur für Arbeit der richtige Ansprechpartner. ​

Sie möchten sich mit Hilfe unseres bundesweiten Angebotes auf ein Gespräch mit der Agentur für Arbeit vorbereiten? Sie benötigen erst einmal Anregungen und Ideen zum Thema geförderte Weiterbildung von unserer Seite? ​
Als bundesweiter und nach AZAV zertifizierter Bildungsträger unterstützen und beraten wir Sie gerne! Bitte kontaktieren Sie uns einfach für eine auführliche und individuelle Beratung.